Geschäftsbedingungen der Moving Terrain AG für Management Seminare


Die folgenden Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis
zwischen
dem Teilnehmer an Seminaren und Kursen [im Folgenden „Veranstaltung“]
und
der Moving Terrain AG [im Folgenden MTAG].



1. Anmeldung
Mit der Anmeldung (schriftlich, textlich, per Fax oder telefonisch) bietet der Teilnehmer der MTAG den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.


2. Anmeldebestätigung
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung der MTAG in schriftlicher oder textlicher Form.


3. Geltungsbereich
Dem Vertrag liegen ausschließlich die Geschäftsbedingungen der MTAG zugrunde. Anderslautende Bedingungen werden hiermit vorsorglich abbedungen.


4. Leistung
Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet die Tagungsunterlagen. Die MTAG behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert.
Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der MTAG. Die MTAG verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.


5. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist die MTAG berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz [§247 Abs.1 BGB] p.a. zu fordern. Wenn die MTAG einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von der MTAG geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung per Überweisung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der MTAG schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


6. Stornierung
Die Stornierung [nur schriftlich] ist bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Absagen oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Gerne akzeptiert die MTAG ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, der MTAG im Falle der Erhebung der Stornogebühren nachzuweisen, dass der  MTAG wesentlich geringere Kosten als die erhobene Stornogebühr entstanden sind. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Die MTAG behält sich vor, abweichend von der Stornogebühr eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.


7. Umbuchung
Eine Umbuchung auf eine andere gleichwertige MTAG Veranstaltung ist jederzeit bis 45 Tage vorher kostenlos möglich. Weitere Umbuchungen sind anschließend ausgeschlossen.


8. Haftung bei Flügen
Die Teilnahme an einem Flug in Zusammenhang mit der Veranstaltung geschieht auf eigenes Risiko. Auf jegliche Regressansprüche an die MTAG oder an den Flugzeugführer  wird für den Fall eines Unfalls oder sonstigem Schaden verzichtet. Dies gilt auch für Schadensmöglichkeiten, die zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt sind.


9. Undurchführbarkeit von Flügen
Ist aus technischen Gründen oder wegen Unwetter ein Flug nicht möglich, hat der Teilnehmer die Wahl zwischen
- der Rückerstattung der Flugkosten nach Berechnung des Anbieters
- dem Nachholen des Fluges bei einem der darauffolgenden Seminare


10. Absage der Teilnahme an Flügen
Entscheidet sich der Teilnehmer aus freien Stücken, nicht beim Demonstrationsflug mitzufliegen, erfolgt keine Rückerstattung der Seminargebühren, auch nicht anteilig.


11. Urheberrechte
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der MTAG gestattet.


12. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.  Die MTAG übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.


13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Kempten.